Sie möchten sich für Ihre Vereinssportgruppe als Übungsleiterin bzw. Übungsleiter qualifizieren? Dann sind Sie hier richtig!
Informationen zur Ausbildung:
Flexibler. Einfacher. Teilnehmendenfreundlicher. So soll sich der „Weg zur ÜL-C Lizenz“ im Modelljahr 2021 anfühlen – und es auch sein. Im Rahmen eines einjährigen Prozesses zur Weiterentwicklung zusammen mit Fachverbänden und Sportregionen wurde das bisherige Konzept aus Grund-, Aufbaulehrgang und Spezialblockbausteinen verändert. In 2021 wird es drei anders benannte Bereiche geben, wobei die Reihenfolge auf dem Weg zur Lizenzerlangung keine Rolle spielt. Im Modul C-30 (30 Lerneinheiten) werden grundsätzliche Inhalte zu Gruppenleitung, Stundenplanung und Persönlichkeitsentwicklung thematisiert. Das Profil schärft der/die angehende ÜL durch die Wahl eines C-40-Moduls (40 Lerneinheiten), in dem Bewegungsangebote für entweder die Zielgruppe Kinder oder Erwachsene eingehender behandelt werden. Völlig interessengesteuert und flexibel kann der Bereich C-50flex (50 LE) selbst zusammengestellt werden. Aus dem flächendeckenden Fortbildungsprogramm aller Sportregionen kann hier je nach Angebot eine Auswahl getroffen werden – von mehreren kleineren Veranstaltungen (ab 2 Lerneinheiten) bis hin zu Kompaktangeboten (max. 40 Lerneinheiten) in sowohl online- als auch Präsenzformaten. „Wir kommen mit der neuen Struktur dem Wunsch nach, unser Angebot mehr auf die wesentlichen Personengruppen zuzuschneiden: Nämlich den Teilnehmenden der Sportgruppen sowie der angehenden Übungsleitenden“, so Marco Lutz, Abteilungsleitung Bildung.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
- Vollendung des 16. Lebensjahres
- Tätigkeit in einem Sportverein des LSB Niedersachsen e.V./DOSB
- praktische Erfahrungen in einer oder mehreren Sportarten
Eine regelmäßige aktive Teilnahme an allen Ausbildungsabschnitten in Theorie und Praxis (insgesamt 120 Lerneinheiten (LE); 1 LE umfasst 45 Minuten) ist verbindlich. Fehlzeiten müssen nachgeholt werden.
Darüber hinaus müssen Sie während der Ausbildung folgende Aufgaben erfüllen:
- Protokoll(e) – (Spiel- und Übungsbeschreibungen),
- Hospitation in einer Vereinsübungsstunde,
- Schriftliche Stundenplanung und Praxis-Coaching in der Lehrgangs- oder Vereinsgruppe,
- Nachweis über Erste-Hilfe-Kurs der zum Zeitpunkt der Lizenzierung nicht älter als zwei Jahre sein darf,
- Unterschriebene Verhaltensrichtlinie zum Thema Schutz vor sexualisierter Gewalt.
Hinweise für den ÜL C-50 Flexbereich
Flexibel und an deinen persönlichen Interessen orientiert, stellst du dir mind. 50 Lerneinheiten aus dem ÜL-C Fortbildungsangebot selbst zusammen. Dabei kannst du wählen aus:
- dem ÜL-C Fortbildungsprogramm aller Sportregionen in Niedersachsen
- den ÜL-C Angeboten des LSB Online-Campus; Online-Kurz-Seminare werden im Umfang von insgesamt max. 10 LE im C-50 Flex anerkannt
- den Sportjugend-Fortbildungen, die für die ÜL-C Verlängerung anerkannt sind
- den Lokalen Qualitätszirkeln
Vorerfahrungen werden anerkannt für den C-50 Flexbereich:
- Sport- oder Schulsportassistenz-Ausbildung
- Juleica-Ausbildung (Juleica-Ausbildungen, die bei der Sportjugend absolviert wurden, können auch als „Profilmodul C-40 Kinder“ angerechnet werden!)
- Praxiserfahrungen als Übungsleiter*in/Trainer*in im Sportverein (Nachweis durch den Verein erforderlich)
Was wird nicht für den C-50 Flex anerkannt:
- Seminare kommerzieller Anbieter
- Seminare nicht-kommerzieller Anbieter außerhalb der Sportverbände
- Qualifix-Seminare
- ÜL-B Fortbildungen
Die Anerkennung beruflicher Qualifikationen ist gesondert geregelt.
C-30 (30 LE) 90,00 € 180,00*€ 360,00**€
C-40 (40 LE) 120,00 € 240,00*€ 480,00**€
C-50 Flexbereich (50 LE): die Kosten der einzelnen Fortbildungen können dem LSB Bildungsportal entnommen werden.
* = für Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Mitgliedsvereinen anderer LSB.** = für Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die nicht in Mitgliedsvereinen des LSB organisiert sind.
Beantragung / Neuausstellung von DOSB-Lizenzen des LandesSportBund Niedersachsen
Im Rahmen der ÜL-C Ausbildung erhalten die Teilnehmer/innen einen Lizenzantrag. Nachweise über absolvierte Ausbildungsabschnitte werden auf diesem Lizenzantrag vermerkt und vom Ausrichter unterschrieben. Die vollständig ausgefüllten Lizenzanträge werden den für die Ausbildung zuständigen Bildungsreferentinnen der Sportregion vorgelegt und von diesen mit Unterschrift bestätigt und online beantragt. Zuständig ist die Sportregion, bei der der Verein des Lizenzbeantragenden gemeldet ist. Individuelle Lizenzanträge für besondere Zielgruppen (z.B. Polizei, Erzieherinnen, Bundeswehr, Sportlehrer, etc.) werden eingescannt und als pdf.-Datei direkt beim LSB Nds. eingereicht und bearbeitet. (In Ausnahmefällen kann der Antrag auch auf dem Postweg zugesandt werden.) Die neu ausgestellte DOSB-Lizenz-Urkunde wird bei vorliegender Emailadresse im PDF-Format an die Lizenzinhaberin/ den Lizenzinhaber zugesandt.
Verlängerung von DOSB-Lizenzen des LandesSportBund Niedersachsen
- Im Zuge der Systemumstellung können Verlängerungen von Lizenzen frühestens drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit vorgenommen werden.
- Fortbildungsbescheinigungen (mind. 15 LE innerhalb der Gültigkeit) werden eingescannt als PDF Datei mit dem Betreff „Lizenzverlängerung“ an folgende Emailadresse: lizenz-bildung(at)lsb-niedersachsen.de gesandt.
- Innerhalb von 4 Jahren müssen 15 LE nachgewiesen werden, um die Lizenz für weitere 4 Jahre zu verlängern
- Eine Zusendung der abgelaufenen Lizenz ist nicht notwendig. Sie erhalten mit jeder Verlängerung eine neue Urkunde im PDF-Format per E-Mail zugesandt.
- Die neu ausgestellte DOSB-Lizenz-Urkunde wird bei vorliegender Emailadresse im PDF-Format an die Lizenzinhaberin/ den Lizenzinhaber zugesandt.